Allgemeines Gewässer · Nr. 29

Ilmenau bei Jastorf (I)

Die Ilmenau bei Jastorf (I) ist eine Austauschstrecke der Pachtgemeinschaft Ilmenau.

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Gewässergrenzen

Obere Grenze

Linkes Ufer: 53.036831° N, 10.578093° E
Rechtes Ufer: 53.038700° N, 10.580046° E

Untere Grenze

Linkes Ufer: 53.053048° N, 10.604590° E
Rechtes Ufer: 53.057264° N, 10.596718° E

Pachtgemeinschaft Ilmenau

Die Ilmenau bei Jastorf (I) ist eine Austauschstrecke. Die Mitglieder der Pachtgemeinschaft Ilmenau dürfen diese Strecke nach Maßgabe der jeweils geltenden Gewässerordnung befischen.

Angelbedingungen

Für die Befischung gelten die in der Vereinbarung der Pachtgemeinschaft Ilmenau festgelegten Bedingungen.

Zulässig sind drei Hand- oder Grundangeln einschließlich einer Kopfrute mit jeweils einer Anbissstelle.

Beim Angeln mit einem toten Köderfisch sind maximal zwei Haken zulässig.

Pöddern auf Aal ist ohne Haken zulässig.

Spinn- und Flugangeln sind nur mit einem Abstand von mindestens 25 Metern zum nächsten fremden Angler erlaubt.

Raubfischköder

Vom 1. Februar bis zum 31. Mai sind sämtliche Raubfischköder verboten.

Mindestmaße und Schonzeiten

Für die Strecke gelten die Mindestmaße, Entnahmefenster, Fangbegrenzungen und Schonzeiten der Vereinbarung der Pachtgemeinschaft Ilmenau.

Äsche und Lachs sind ganzjährig geschont. Bachforelle und Meerforelle sind vom 15.10. bis 15.03. geschont. Hecht und Zander sind vom 01.02. bis 31.05. geschont.

Wichtige Informationen

Gewässerordnung

Die allgemeinen Regeln, Schonzeiten und Fangbegrenzungen entnehmen Sie bitte der Gewässerordnung.