Allgemeines Gewässer · Nr. 27
Ilmenau-Kanal (II) – Fahrenholz
Die Gewässerstrecke Ilmenau-Kanal (II) verläuft im Bereich Fahrenholz und gehört zur Pachtgemeinschaft Ilmenau. Die Angelstrecke endet an der Neetze.
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Obere Grenze
Die obere Grenze der Angelstrecke liegt an der Neetze.
Wichtiger Hinweis
Angelstrecke endet an der Neetze
Die Angelstrecke des Gewässers Ilmenau-Kanal (II) endet an der Neetze.
Die Neetze selbst gehört nicht zur Angelstrecke und darf nicht beangelt werden.
Die Grenze ist unbedingt zu beachten. Ein Weiterangeln über die Neetze hinaus ist nicht gestattet.
Untere Grenze
50 m oberhalb der Fahrenholzer Schleuse.
Adresse / Lage
Fahrenholz
Niedersachsen
Fischvorkommen
Aal, Äsche, Bachforelle, Barsch, Butt, Hecht, Karpfen, Meerforelle, Lachs, Rapfen, Weißfisch und Zander.
Angelberechtigung
Die Strecke Ilmenau-Kanal (II) gehört zur Pachtgemeinschaft Ilmenau.
Für das Angeln sind die gültigen Angelpapiere sowie die Bestimmungen der Pachtgemeinschaft Ilmenau und des eigenen Vereins zu beachten.
Erlaubte Ruten
Es sind zwei Ruten zum Angeln erlaubt.
Angelarten
Das Angeln ist mit den zugelassenen Angelmethoden unter Beachtung der geltenden gesetzlichen und gewässerspezifischen Bestimmungen möglich.
In der Zeit vom 1. Januar bis zum 30. April sind sämtliche Raubfischköder verboten.
Fangbegrenzung
Für die Ilmenau gelten die Fangbegrenzungen der Pachtgemeinschaft Ilmenau und die jeweils geltenden Bestimmungen des Vereins.
Besondere Hinweise
Die Ilmenau ist eine gemeinschaftlich bewirtschaftete Pachtstrecke. Die Bestimmungen der Pachtgemeinschaft Ilmenau sind daher unbedingt zu beachten.
Deiche und Schonbezirke dürfen nicht befahren werden.
Es darf ein Boot benutzt werden, wobei die jeweils geltenden Bestimmungen zu beachten sind.
Datum und Gewässerstrecke sind vor Angelbeginn in die Fangkarte des Vereins einzutragen.
Wichtige Informationen
Gewässerordnung
Für die Ilmenau gelten die besonderen Bestimmungen der Pachtgemeinschaft Ilmenau. Zusätzlich sind die allgemeinen Regelungen der Gewässerordnung zu beachten.