Allgemeines Gewässer · Nr. 09

Ilmenau-Kanal (IV)

Laßrönne – Ilmenau-Sperrwerk

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Gewässergrenzen

Obere Grenze

Schöpfwerk (Pumpstation) Laßrönne.

Untere Grenze

Ilmenau-Sperrwerk in Hoopte.

Fischvorkommen

Forelle, Lachs, Aal, Butt, Zander, Hecht und Weißfisch.

Angelberechtigung

Die Strecke ist Pachtgewässer des Fischerei-Sportvereins e. V. Hoopte-Winsen.

Aufgrund der Vereinbarung der Pachtgemeinschaft Ilmenau dürfen die Mitglieder der beteiligten Vereine die Gemeinschaftsstrecken gemeinsam befischen.

Angelarten

Es sind bis zu drei Handangeln mit jeweils einer Anbissstelle erlaubt.

Das Pöddern auf Aal ist erlaubt. Am Pödder darf kein Haken angebracht sein.

Spinnfischen ist außerhalb des geltenden Verbots für Raubfischköder erlaubt.

Raubfischköder

Vom 1. Januar bis zum 30. April sind sämtliche Raubfischköder verboten.

Besondere Hinweise

Das Angeln ist im Einlaufbereich des Schöpfwerks (Pumpstation) Laßrönne sowie im Bereich des Sperrwerks in Hoopte und des Nadelwehrs bzw. der Schleuse Fahrenholz verboten.

Im Bereich der Luhemündung einschließlich jeweils 100 Meter oberhalb und unterhalb der Einmündung besteht eine Begehungseinschränkung. Dieser Bereich gehört zur Pachtstrecke Luhe 6a des Fischerei-Sportvereins Hoopte-Winsen und ist nicht Bestandteil der Pachtgemeinschaft Ilmenau.

Es ist darauf zu achten, dass landwirtschaftliche Fahrzeuge nicht durch abgestellte Fahrzeuge der Angler behindert werden.

Deiche und Schonbezirke dürfen nicht befahren werden.

Mindestmaße und Schonzeiten

Für die Ilmenau gelten die besonderen Mindestmaße, Entnahmefenster und Schonzeiten der Pachtgemeinschaft Ilmenau.

Äsche und Lachs sind ganzjährig geschont. Bachforelle und Meerforelle sind vom 15.10. bis 15.03. geschont. Hecht und Zander sind vom 01.02. bis 31.05. geschont.

Wichtige Informationen

Gewässerordnung

Die allgemeinen Regeln, Schonzeiten und Fangbegrenzungen entnehmen Sie bitte der Gewässerordnung.