Salmoniden-Gewässer · Luhe 1

Luhe 1

Die Luhe 1 verläuft von der Straßenbrücke Luhmühlen bis zur Straßenbrücke Lobke.

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Angelberechtigung

Für die Luhe 1 ist ein gültiger Luheschein erforderlich.

Gewässergrenzen

Obere Grenze

Straßenbrücke Luhmühlen.

GPS: 53.220050° N, 10.195650° E

Untere Grenze

Straßenbrücke Lobke.

GPS: 53.241197° N, 10.194497° E

Schongebiet Lobke Park

Der Bereich vom Lobke Park bis zur Holzbrücke in Lobke ist Schongebiet.

Beginn des Schongebietes: GPS: 53.238092° N, 10.195544° E

Fischvorkommen

Aal, Äsche, Bachforelle, Hecht, Meerforelle und Lachs.

Angelarten

Fliegenfischen, Pöddern und Hegefischen auf Hecht mit einem toten Köderfisch von mindestens 15 cm Länge sind erlaubt.

Besondere Hinweise

Es sind nur handelsübliche Kunstfliegen erlaubt. In den Luhestrecken 1 bis 5 dürfen diese nur einen Hakenschenkel (Einzelhaken) haben.

Zur Schonung untermaßiger Fische wird empfohlen, ohne Widerhaken zu angeln.

Zwillings-, Drillings- und Tandem-Kunstfliegen sowie Weichplastik- und aromatisierte Gummi-Kunstfliegenköder sind nicht erlaubt.

Wichtige Informationen

Gewässerordnung

Die allgemeinen Regeln, Schonzeiten und Fangbegrenzungen entnehmen Sie bitte der Gewässerordnung.