Salmoniden-Gewässer · Luhe 1
Luhe 1
Die Luhe 1 verläuft von der Straßenbrücke Luhmühlen bis zur Straßenbrücke Lobke.
← Zurück zu den GewässernAngelberechtigung
Für die Luhe 1 ist ein gültiger Luheschein erforderlich.
Gewässergrenzen
Obere Grenze
Straßenbrücke Luhmühlen.
GPS: 53.220050° N, 10.195650° E
Untere Grenze
Straßenbrücke Lobke.
GPS: 53.241197° N, 10.194497° E
Schongebiet Lobke Park
Der Bereich vom Lobke Park bis zur Holzbrücke in Lobke ist Schongebiet.
Beginn des Schongebietes: GPS: 53.238092° N, 10.195544° E
Fischvorkommen
Aal, Äsche, Bachforelle, Hecht, Meerforelle und Lachs.
Angelarten
Fliegenfischen, Pöddern und Hegefischen auf Hecht mit einem toten Köderfisch von mindestens 15 cm Länge sind erlaubt.
Besondere Hinweise
Es sind nur handelsübliche Kunstfliegen erlaubt. In den Luhestrecken 1 bis 5 dürfen diese nur einen Hakenschenkel (Einzelhaken) haben.
Zur Schonung untermaßiger Fische wird empfohlen, ohne Widerhaken zu angeln.
Zwillings-, Drillings- und Tandem-Kunstfliegen sowie Weichplastik- und aromatisierte Gummi-Kunstfliegenköder sind nicht erlaubt.
Wichtige Informationen
Gewässerordnung
Die allgemeinen Regeln, Schonzeiten und Fangbegrenzungen entnehmen Sie bitte der Gewässerordnung.