Salmoniden-Gewässer · Luhe 2
Luhe 2
Die Luhe 2 ist eine Salmonidenstrecke der Luhe im Gewässerbereich des Sportfischervereins Elbe von 1927 e. V.
← Zurück zu den GewässernAngelberechtigung
Für die Luhe 2 ist zusätzlich zu den vorgeschriebenen Angelpapieren ein gültiger Luheschein erforderlich.
Angelarten
In der Luhe 2 ist Fliegenfischen mit handelsüblichen Kunstfliegen erlaubt.
In den Luhestrecken 1 bis 5 dürfen die Kunstfliegen nur einen Hakenschenkel (Einzelhaken) haben.
Das Pöddern auf Aal ist erlaubt. Am Pödder darf kein Haken angebracht sein.
Aus hegerischen Gründen ist außerdem das Hechtangeln mit einem toten Köderfisch ab 15 cm erlaubt.
Besondere Bestimmungen
Die Luhe-Strecken 1 bis 6 dürfen ausschließlich mit der Technik des Fliegenfischens befischt werden.
Die Luhe-Strecken dürfen insgesamt an zehn Tagen je Monat zum Fliegenfischen besucht werden. Ein Streckenwechsel ist in der Fangkarte einzutragen.
Pöddertage sind mit einem „P“, Hechtangeln mit einem „H“ deutlich in der Fangkarte einzutragen. Beide Angelarten gelten als Fangtag und werden auf die Anzahl der Besuche angerechnet.
Fischvorkommen
Äsche, Bachforelle, Hecht, Lachs, Meerforelle und weitere Salmoniden.
Schonzeiten
Für die Luhe gelten die besonderen Schonzeiten der Gewässerordnung des Sportfischervereins Elbe.
Äsche: 16.01. bis 15.05.
Bachforelle: 15.10. bis 15.03.
Hecht: 01.02. bis 15.04.
Lachs: 15.10. bis 15.03.
Meerforelle: 15.10. bis 15.03.
Regenbogenforelle: 15.10. bis 15.03.
Saibling: 15.10. bis 15.03.
Wichtige Informationen
Gewässerordnung
Die allgemeinen Regeln, Schonzeiten und Fangbegrenzungen entnehmen Sie bitte der Gewässerordnung.