Salmoniden-Gewässer · Luhe 4.1 und 4.2
Luhe 4.1 und 4.2
Die Luhe 4.1 und 4.2 umfassen die alte Luhe und den Triebwerkskanal im Bereich Luhdorf.
← Zurück zu den GewässernAngelberechtigung
Für die Luhe 4.1 und 4.2 ist ein gültiger Luheschein erforderlich.
Gewässergrenzen
Obere Grenze
Alte Luhe und Triebwerkskanal.
GPS: 53.310182° N, 10.191216° E
Untere Grenze
Zusammenfluss alte Luhe und Auslauf Triebwerkskanal.
GPS: 53.326694° N, 10.196167° E
Fischschongebiet
Die gesamte Luhe 4.1 (alte Luhe) ist Schongebiet.
Zusätzlich gilt an der Wehranlage Luhdorf ein Fischschonbezirk von 50 m oberhalb des Wehres bis zur Grenze des Flurstücks 70/12, Flur 3, Luhdorf, am rechten Luhe-Ufer etwa 65 m unterhalb des Wehres.
Fischvorkommen
Aal, Äsche, Bachforelle, Hecht, Meerforelle und Lachs.
Angelarten
Fliegenfischen, Pöddern und Hegefischen auf Hecht mit einem toten Köderfisch von mindestens 15 cm Länge sind erlaubt.
Besondere Hinweise
Es sind nur handelsübliche Kunstfliegen erlaubt. In den Luhestrecken 1 bis 5 dürfen diese nur einen Hakenschenkel (Einzelhaken) haben.
Zur Schonung untermaßiger Fische wird empfohlen, ohne Widerhaken zu angeln.
Zwillings-, Drillings- und Tandem-Kunstfliegen sowie Weichplastik- und aromatisierte Gummi-Kunstfliegenköder sind nicht erlaubt.
Wichtige Informationen
Gewässerordnung
Die allgemeinen Regeln, Schonzeiten und Fangbegrenzungen entnehmen Sie bitte der Gewässerordnung.