Salmoniden-Gewässer · Luhe 5

Luhe 5 (Aubach)

Die Luhe 5 wird auf der aktuellen Vereinsseite als „Luhe 5 (Aubach)“ geführt.

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Angelberechtigung

Für die Luhe-Strecke 5 ist zusätzlich zu den vorgeschriebenen Angelpapieren ein gültiger Luheschein erforderlich.

Gewässergrenzen

Obere Grenze

Ca. 600 m oberhalb der unteren Grenze, im Bereich der Hochspannungsleitung.

GPS: 53.324606° N, 10.187978° E

Untere Grenze

Mündung Luhe 4.1 (alte Luhe).

GPS: 53.326028° N, 10.195933° E

Fischvorkommen

Aal, Äsche, Bachforelle, Hecht, Meerforelle und Lachs.

Angelarten

In der Luhe 5 ist Fliegenfischen mit handelsüblichen Kunstfliegen erlaubt.

Das Pöddern auf Aal ist erlaubt. Am Pödder darf kein Haken angebracht sein.

Aus hegerischen Gründen ist außerdem das Hechtangeln mit einem toten Köderfisch ab 15 cm erlaubt.

Besondere Bestimmungen

In den Luhestrecken 1 bis 5 dürfen handelsübliche Kunstfliegen nur einen Hakenschenkel (Einzelhaken) haben.

In den Luhe-Strecken 1 bis 6 darf nur mit Einzelhaken ohne Widerhaken geangelt werden.

Zwillings-, Drillings- und Tandem-Kunstfliegen sowie Weichplastik- und aromatisierte Gummi-Kunstfliegenköder sind nicht erlaubt.

Die Luhe-Strecken dürfen insgesamt an zehn Tagen je Monat zum Fliegenfischen besucht werden. Ein Streckenwechsel ist in der Fangkarte einzutragen.

Pöddertage sind mit einem „P“, Hechtangeln mit einem „H“ deutlich in der Fangkarte einzutragen. Beide Angelarten gelten als Fangtag und werden auf die Anzahl der Besuche angerechnet.

Schonzeiten

Für die Luhe gelten die besonderen Schonzeiten der Gewässerordnung des Sportfischervereins Elbe.

Äsche: 16.01. bis 15.05.
Bachforelle: 15.10. bis 15.03.
Hecht: 01.02. bis 15.04.
Lachs: 15.10. bis 15.03.
Meerforelle: 15.10. bis 15.03.
Regenbogenforelle: 15.10. bis 15.03.
Saibling: 15.10. bis 15.03.

Wichtige Informationen

Gewässerordnung

Die allgemeinen Regeln, Schonzeiten und Fangbegrenzungen entnehmen Sie bitte der Gewässerordnung.