Salmoniden-Gewässer · Luhe 5
Luhe 5 (Aubach)
Die Luhe 5 wird auf der aktuellen Vereinsseite als „Luhe 5 (Aubach)“ geführt.
← Zurück zu den GewässernAngelberechtigung
Für die Luhe-Strecke 5 ist zusätzlich zu den vorgeschriebenen Angelpapieren ein gültiger Luheschein erforderlich.
Gewässergrenzen
Obere Grenze
Ca. 600 m oberhalb der unteren Grenze, im Bereich der Hochspannungsleitung.
GPS: 53.324606° N, 10.187978° E
Untere Grenze
Mündung Luhe 4.1 (alte Luhe).
GPS: 53.326028° N, 10.195933° E
Fischvorkommen
Aal, Äsche, Bachforelle, Hecht, Meerforelle und Lachs.
Angelarten
In der Luhe 5 ist Fliegenfischen mit handelsüblichen Kunstfliegen erlaubt.
Das Pöddern auf Aal ist erlaubt. Am Pödder darf kein Haken angebracht sein.
Aus hegerischen Gründen ist außerdem das Hechtangeln mit einem toten Köderfisch ab 15 cm erlaubt.
Besondere Bestimmungen
In den Luhestrecken 1 bis 5 dürfen handelsübliche Kunstfliegen nur einen Hakenschenkel (Einzelhaken) haben.
In den Luhe-Strecken 1 bis 6 darf nur mit Einzelhaken ohne Widerhaken geangelt werden.
Zwillings-, Drillings- und Tandem-Kunstfliegen sowie Weichplastik- und aromatisierte Gummi-Kunstfliegenköder sind nicht erlaubt.
Die Luhe-Strecken dürfen insgesamt an zehn Tagen je Monat zum Fliegenfischen besucht werden. Ein Streckenwechsel ist in der Fangkarte einzutragen.
Pöddertage sind mit einem „P“, Hechtangeln mit einem „H“ deutlich in der Fangkarte einzutragen. Beide Angelarten gelten als Fangtag und werden auf die Anzahl der Besuche angerechnet.
Schonzeiten
Für die Luhe gelten die besonderen Schonzeiten der Gewässerordnung des Sportfischervereins Elbe.
Äsche: 16.01. bis 15.05.
Bachforelle: 15.10. bis 15.03.
Hecht: 01.02. bis 15.04.
Lachs: 15.10. bis 15.03.
Meerforelle: 15.10. bis 15.03.
Regenbogenforelle: 15.10. bis 15.03.
Saibling: 15.10. bis 15.03.
Wichtige Informationen
Gewässerordnung
Die allgemeinen Regeln, Schonzeiten und Fangbegrenzungen entnehmen Sie bitte der Gewässerordnung.