Salmoniden-Gewässer · Luhe 6
Luhe 6
Die Luhe 6 ist eine Salmonidenstrecke der Luhe im Gewässerbereich des Sportfischervereins Elbe von 1927 e. V.
← Zurück zu den GewässernAngelberechtigung
Für die Luhe 6 ist zusätzlich zu den vorgeschriebenen Angelpapieren ein gültiger Luheschein erforderlich.
Gewässergrenzen
Obere Grenze
Zusammenfluss alte Luhe und Auslauf Triebwerkskanal.
GPS: 53.326694° N, 10.196167° E
Untere Grenze
Fußgängerbrücke Kreishaus Winsen.
GPS: 53.361966° N, 10.203413° E
Fischvorkommen
Aal, Äsche, Bachforelle, Hecht, Meerforelle und Lachs.
Angelarten
In der Luhe 6 ist Fliegenfischen mit handelsüblichen Kunstfliegen erlaubt.
Das Pöddern auf Aal ist erlaubt. Am Pödder darf kein Haken angebracht sein.
Aus hegerischen Gründen ist außerdem das Hechtangeln mit einem toten Köderfisch ab 15 cm erlaubt.
Besondere Bestimmungen
Es sind nur handelsübliche Kunstfliegen mit Einzel-, Zwillings- und Drillingshaken erlaubt.
Zur Schonung untermaßiger Fische wird empfohlen, ohne Widerhaken zu angeln.
Die Luhe-Strecken 1 bis 6 dürfen ausschließlich mit der Technik des Fliegenfischens befischt werden.
Die Luhe-Strecken dürfen insgesamt an zehn Tagen je Monat zum Fliegenfischen besucht werden. Ein Streckenwechsel ist in der Fangkarte einzutragen.
Pöddertage sind mit einem „P“, Hechtangeln mit einem „H“ deutlich in der Fangkarte einzutragen. Beide Angelarten gelten als Fangtag und werden auf die Anzahl der Besuche angerechnet.
Schonzeiten
Für die Luhe gelten die besonderen Schonzeiten der Gewässerordnung des Sportfischervereins Elbe.
Äsche: 16.01. bis 15.05.
Bachforelle: 15.10. bis 15.03.
Hecht: 01.02. bis 15.04.
Lachs: 15.10. bis 15.03.
Meerforelle: 15.10. bis 15.03.
Regenbogenforelle: 15.10. bis 15.03.
Saibling: 15.10. bis 15.03.
Wichtige Informationen
Gewässerordnung
Die allgemeinen Regeln, Schonzeiten und Fangbegrenzungen entnehmen Sie bitte der Gewässerordnung.