Landesverbands-Gewässer · LV1
Untere Oste
Die Untere Oste ist ein Landesverbands-Gewässer des Anglerverbandes Hamburg e. V. und bietet als tidebeeinflusstes Fließgewässer vielfältige Möglichkeiten für die Angel- und Friedfischangelei.
← Zurück zu den GewässernGewässergrenzen
Die vom Anglerverband Hamburg e. V. bewirtschaftete Oste umfasst folgende Strecken:
Strecke A:
Strom-km 14,52 (Fähre Schönau Strom) bis Strom-km 22,920.
Strecke B:
Strom-km 25,80 bis Strom-km 58,91
(Seeschleuse, nördlich Oberndorf).
Adresse / Lage
Untere Oste
Niedersachsen
Fischvorkommen
Aal, Aland, Atlantischer Lachs, Bachforelle, Brassen, Flunder, Flussbarsch, Hecht, Karpfen, Meerforelle, Quappe, Rapfen, Regenbogenforelle, Schleie, Weißfische, Wels und Zander.
Angelberechtigung
Die Untere Oste ist ein Landesverbands-Gewässer des Anglerverbandes Hamburg e. V.
Für das Angeln ist eine gültige Berechtigung für das Gewässer erforderlich.
Beim Angeln sind der Mitgliederausweis mit der für das jeweilige Angeljahr gültigen Beitragsmarke beziehungsweise die gültige Erlaubniskarte sowie ein gültiger Fischereischein und der Nachweis über die Fischereiabgabe des jeweiligen Jahres mitzuführen.
Angelarten
Die Oste ist ein vielseitiges Fließgewässer und kann mit verschiedenen zugelassenen Angelmethoden befischt werden.
Spinnfischen ist erlaubt, soweit keine gesetzlichen oder gewässerspezifischen Einschränkungen entgegenstehen.
Erlaubte Ruten
Es sind zwei Ruten zum Angeln erlaubt.
Fangstatistik
Für die Nutzung der Pachtgewässer des Anglerverbandes Hamburg e. V. ist das Führen einer Fangstatistik Pflicht.
Das Angeldatum ist zu Beginn des Angelns in die Fangstatistik einzutragen. Die Fangstatistik ist am Gewässer den Kontrollorganen auf Verlangen vorzuzeigen.
Besondere Hinweise
Für die Untere Oste gelten die jeweils aktuellen Bestimmungen des Anglerverbandes Hamburg e. V. sowie die gesetzlichen Bestimmungen für das jeweilige Gewässergebiet.
Die geltenden Schonzeiten, Mindestmaße, Fangbegrenzungen und sonstigen Bestimmungen sind vor dem Angeln zu beachten.
Wichtige Informationen
Gewässerordnung
Die allgemeinen Regeln, Schonzeiten und Fangbegrenzungen entnehmen Sie bitte der Gewässerordnung.